ZAHNÄRZTLICHE SCHLAF- UND SCHNARCHTHERAPIE

Schnarchen Was hilft?

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) beschäftigen wir uns mit der Behandlung der verschiedenen Stufen des Obstruktions-Schlafapnoe-Syndroms.

Wir unterscheiden folgende Stufen:

1. das primäre Schnarchen

2. das obstruktive Schnarchen

3. das Obstruktions-Schlafapnoe-Syndrom (= OSAS)

Allen drei Stufen gemein ist die Geräuschbildung. Ort der Entstehung sind Gaumensegel, Rachenwand und Zungengrund.

Beim primären Schnarchen findet die Geräuschbildung meist in Rückenlage statt und nimmt mit zunehmendem Alter und Gewicht zu. Beim primären Schnarchen sind meist noch keine weiteren Folgesymptome wie Tagesmüdigkeit, Atemaussetzer, Weckreaktion und Allgemeinerkrankungen, wie z.B. Bluthochdruck festzustellen.

Beim obstruktiven Schnarchen kommt es zum so genannten „ Röcheln“. Der Atemfluss am Zungengrund ist länger als 10 Sekunden auf mindestens 50 % reduziert (Hypopnoe).

Begleitsymptome sind u.a. Weckreaktion, Tagesmüdigkeit, „Röcheln“.

Beim Obstruktions-Schlafapnoe-Syndrom kommt es zu Atemaussetzern von über 10 Sekunden (Apnoe). Dadurch ist die Sauerstoffaufnahme reduziert, der Sauerstoffgehalt im Blut sinkt und es kommt mehrmals in der Nacht zur Weckreaktion. Die Begleit- und Folgesymptome können morgendlicher Kopfschmerz, Tagesmüdigkeit, verminderte Leistungsfähigkeit, Abgeschlagenheit, Depression, Bluthochdruck, Aggressivität, Nykturie, Stimmungsschwankungen und Libidoverlust sein.

Vom Schnarchen ist auch der/die Lebenspartner/in betroffen. Nicht nur die Geräusche, sondern auch die mit der Länge eines Atemaussetzers steigende Sorge um den Partner lassen Betroffene schlecht schlafen.

DIE THERAPIE IN DER ZAHNÄRZTLICHEN SCHLAFMEDIZIN

Alle drei Stufen lassen sich von zahnärztlicher Seite mit sogenannten Protrusionsschienenwirkungsvoll behandeln. Da sie beim Schlafen im Mund getragen werden, heißen sie auch Intraorale-Schnarchtherapie(IST)-Geräte und sorgen dafür, dass der Unterkiefer in einer nach vorn gerichteten Lage gehalten wird. Dadurch entsteht Platz für einen normalen Atemfluss, die Sauerstoffsättigung ist im Normbereich, die Atemgeräusche sind deutlich reduziert oder verschwinden ganz.

Wichtig ist die Beachtung zweier Indices vor Behandlungsbeginn.

Der Apnoe-Hypopnoe-Index (AHI)

Dieser Index stellt die Phasen mit vermindertem Atemfluss ins Verhältnis zu den Phasen mit Atemaussetzern.

Für die Behandlung mit Protrusionsschienen darf dieser Index den Wert 25 nicht überschreiten.

Der Body-Mass-Index (BMI)

Der BMI bewertet das Verhältnis von Körpergewicht zur Körpergröße.

Für die Behandlung mit Protrusionsschienen darf dieser Index den Wert 30 nicht überschreiten.

Liegt einer oder beide Indices über dem Grenzwert ist die Behandlung mit Protrusionsschienen nicht angezeigt.

In diesem Fall muss mit einem Schlafmediziner über andere Behandlungsmöglichkeiten (z.B. die CPAP-Maske) gesprochen werden.

ABRECHNUNG

Nach Verschreibung einer Protrusionsschiene kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Die Entscheidung auf Erstattung der Kosten für die Behandlung mit einer Protrusionsschiene trifft die Krankenkasse nach Einzelfallprüfung.

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