KOSMETISCHES BLEICHEN UND AUFHELLEN VON ZÄHNEN

Beim Bleichen (bleaching) von Zähnen gibt es drei Indikationsgruppen:

  1. Das Aufhellen des ganzen Gebisses (gesunde, vitale Zähne) zur Erlangung einer helleren Zahnfarbe
  2. Das Aufhellen von einzelnen, mit der Zeit dunkler gewordenen Zähnen ( tote / wurzelbehandelte Zähne) zur Anpassung an die ursprüngliche Zahnfarbe.
  3. Das Abschwächen, im optimalen Fall das Beseitigen von andersfarbigen Schmelzstrukturen.

Die Vorgehensweise ist für alle drei Indikationsgruppen verschieden. Für 1. und 2. sind die Ergebnisse sehr gut vorhersagbar.

Für 3. ist entscheidend, welcher Art die andersfarbigen Schmelzstrukturen sind, meist lässt sich eine Abschwächung erreichen, selten eine vollständige Beseitigung.